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Verjüngungsschnitt  

Hierunter versteht man einen ganz radikalen Rückschnitt der Sträucher.

Um sich das vor Augen zu stellen, mag das Beispiel der Holsteinischen Knicklandschaft dienen. Solch ein Knick dient zur Abgrenzung der Äcker, zur Verhinderung von Erosion, zur Produktion von Bau- und Brennholz und bringt noch eine ganze Reihe von Vorteilen.

Er entsteht, indem die Bauern ihn regelmäßig etwa alle 7 Jahre radikal zurückschneiden. Dieses wird "knicken" genannt, es kann aber auch "auf Stock setzen" genannt werden und ist wie wir nun einsehen können eine Art Verjüngungsschnitt. In den stehen gebliebenen Stümpfen werden aber nun die schlafenden Augen aktiv und der frisch auf Stock gesetzte Knick treibt kräftig neu aus. Ja, er wächst sogar viel verzweigter und breiter wieder hervor. Ohne den regelmäßigen, radikalen Rückschnitt gäbe es auch keine Knicks.

Dieses Prinzip läßt sich auch auf unsere Ziersträucher in Gärten und Anlagen anwenden.
Es muß nur vorausgesetzt werden, daß die so behandelten Sträucher auch tatsächlich willig aus den schlafenden Augen wieder austrieben.

Aber solch eine Maßnahme ist immer eine Gewaltkur und darf nur als Notmaßnahme angesehen werden. Leider sieht man viel zu häufig Anlagen, in denen ein Verjüngungsschnitt durchgeführt worden ist. Aber nicht weil es für die Pflanzen notwendig war, sondern solch ein radikales auf Stock setzen geht eben viel schneller und einfacher. Das war das Ziel der Schnittmaßnahme !

Sinn macht die Notmaßnahme Verjüngungsschnitt nur, wenn die Sträucher zu eng stehen und sich aus Raummangel nicht richtig ausbreiten können ( Planungsfehler ! ). Oder wenn sie jahrelang nicht oder falsch geschnitten wurden und deshalb verwahrlost sind.

Man schneidet sie dann etwa 30 bis 50 cm über dem Boden ab, sodaß sie sich von unten neu aufbauen können. Dazu gehört in jedem Fall, daß sie in den folgenden Jahren ein oder zweimal nachgeschnitten werden.

Verhältnismäßig gut vertragen solch Gewaltkuren Berberitzen, Sommerflieder, Haselnüsse, Liguster und Heckenkirsche. Andere Arten vertragen das wiederum gar nicht, zum Beispiel Goldregen, Zwergmispel oder Ginster. Bei Nadelgehölzen ( = Koniferen ) wäre solche Behandlung, bis auf eine Ausnahme, tödlich.

 

  
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